von Markus H. Wanger
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Dieser erste Kommentar über das Liechtensteinische Steuerrecht behandelt Artikel für Artikel die Bestimmungen des neuen Liechtensteinischen Steuerrechtes. Mit dem neuen Gesetz verfügt Liechtenstein über ein attraktives, wettbewerbs- und leistungsfähiges Steuerrecht. Die Senkung der Erwerbssteuer für juristische Personen (Körperschaftsteuer) auf einen Steuersatz von 12.5% macht Liechtenstein für neue Betriebsansiedelungen, Industrie- und Handelsbetriebe interessant. Banken und Versicherung profitieren von einem der weltweit niedrigsten Steuersätze. Mit dem gewinnreduzierenden Eigenkapital-Zinsabzug erfolgt eine weitere Reduktion der Steuern. Der Abzug für Einkünfte aus Immaterialgüterrechten und die Gruppenbesteuerung sind weitere Vergünstigungen. Privatvermögensstrukturen zahlen nur eine Minimalsteuer von 1 200 Franken und werden steuerlich nicht veranlagt (vorbehaltlich der Genehmigung durch die EFTA Überwachungsbehörde (ESA), welche die Vereinbarkeit dieser Bestimmung mit dem europäischen Beihilfeverbot zu überprüfen hat). Auch natürliche Personen profitieren. Die Schenkungs- und die Erbschaftssteuer wurden abgeschafft. Für zuziehende Ausländer gibt es die Möglichkeit einer Aufwandbesteuerung (Rentnersteuer). Eine Einkommensbesteuerung entfällt für diese gänzlich. Der Kommentar enthält neben den steuerrechtlichen Bestimmungen die wichtigsten anderen anwendbaren Bestimmungen.
Dr. iur. Markus H. Wanger, Rechtsanwalt, FCIArb, TEP, MIoD
* 1955; Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck. Doktorat 1991. Gründer der international tätigen Wirtschaftskanzlei WANGER in Vaduz, Liechtenstein, mit Niederlassungen im Ausland. Markus H. Wanger ist Fellow of the Chartered Institute of Arbitrators (FCIArb), London und Mitglied vieler internationaler Fachorganisationen, insbesonders auch im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit. Markus Wanger war Rekursrichter der Verwaltungsbeschwerdeinstanz und ist Mitglied der Prüfungskommission für Rechtsanwälte, war Dozent für liechtensteinisches Gesellschafts- und Steuerrecht an der HTW - Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule Chur-Samedan, Schweiz und ist Arbitrator beim Court of Arbitration for Sports, Lausanne, (CAS). Markus H. Wanger ist Chairman von WANGER Wirtschaftstreuhand AG, einem international tätigen Wirtschaftstreuhand-Unternehmen, tätig im Wirtschaftsberatungs- und Finanzdienstleistungsbereich. Markus H. Wanger ist der Begründer der Schriftenreihe: "Kommentare und Abhandlungen zum liechtensteinischen und internationalen Recht", Autor "Liechtensteinisches Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht", sowie Co-Autor der Publikation "Foundations in Europe" (Bertelsmann Verlag, 2000) und weiterer zahlreicher Fachpublikationen. Als Vortragender bei internationalen Seminaren und Fachautor ist Markus H. Wanger einem internationalen Fachpublikum bekannt.
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